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Bundesförderung für effiziente Gebäude – klimafreundlicher Neubau (BEG-KFN)

Das Ende der Förderung Wohneigentum (Kredit 261) ist der Anfang der neuen Förderung „klimafreundlicher Neubau„. Diese Förderung teilt sich in zwei Förderstufen, die Ihnen einen zinsvergünstigten Kredit bis zu 150.000 Euro bieten. Die Förderung „klimafreundlicher Neubau“ belohnt ausschließlich energieeffieziente Wohn- und Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) vorweisen. Das bedeutet: Ihr massivgebauter Neubau darf keine fossilen Wärmeerzeuger verwenden. Unsere Massivhäuser sind bereits im Standard Effizienzhäuser 55 (EH55), inklusive Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Besonderheit dieser Förderung ist, dass der ganze Lebenszyklus (Ökobilanz) Ihrer eigenen vier Wände betrachtet wird, um den CO2-Ausstoß zu verringern und die Klimaziele zu erreichen. Zusammengefasst heißt das: Die Treibhausgasemissionen müssen vom Bau über die Nutzung bis hin zum potentiellen Rückbau reduziert werden.

Förderung durch die KfW Bank

Ab dem 01.03.2023 wird die KfW Förderung für den Effizienzhausstandard 40 NH aufgenommen.

Höhere Förderungen sind mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen Plus & Nachhaltig Gebäude Premium“ zu erlangen. Das Qualitätssiegel wird nach einer Zertifizierung im Auftrag des Bundesbauministeriums durch unabhängige Stellen vergeben.

Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbstgenutztem Eigenheim oder Eigentumswohnungen.

Förderkonditionen:

  • Zinsgünstiger Kredit über die KfW
  • 100.000,- Euro pro WE (EH40)
  • 150.000,- Euro pro WE (EH40 + QNG)
  • Zinsbindung 10 Jahre

Welchen Standard Ihr Haus erreicht, ist abhängig von den Maßnahmen, die in den Bereichen Dämmung, Heizung und Lüftung umgesetzt werden.

Ab wann dürfen Anträge gestellt werden?

Die Anträge für die Förderung „klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN) dürfen seit März 2023 gestellt werden. Das Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ fördert ab 1. Juni 2023.

Welche Gebäude werden gefördert?

Die Förderung „klimafreundlicher Neubau“ belohnt Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude, die geringe Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus vorweisen, einen niedrigen Primärenergiebedarf und auf Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie verzichten. Und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erreichen. Das Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ richtet sich dabei nur an Wohngebäude..

Wie viele Förderstufen gibt es bei der Neubauförderung (BEG-KFN)?

Die Neubauförderung „Bundesförderung für effieziente Gebäude -klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN) besteht aus zwei Förderstufen: 

  1. klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude, kurz KFWG bzw. KFNWG
  2. klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), kurz KFWG-Q bzw. KFNWG-Q
Wie wird gefördert?

Die zinsvergünstigten Kredite werden grundsätzlich aus Bundesmitteln gewährt und kann nur berücksichtigt werden, wenn der Antrag vor Baubeginn bei der KfW gestellt wird.

Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Neubauförderung?

Für die Förderung „klimafreundlicher Neubau (BEG-KFN)“ gibt es jährlich ein Gesamtvolumen in Höhe von 750 Millionen Euro und für das Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ 350 Millionen Euro.

Wie sind die Konditionen?

Die Neubauförderung „klimafreundlicher Neubau“ bietet Bauherren seit März 2023 zinsvergünstigte Darlehen ohne Tilgungszuschuss an. Diese Förderkredite bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Neubau und Ersterwerb ab 0,01 % effektiven Jahreszins an.

Baukindergeld 2023: Wohneigentum für Familien (WEF)

Das Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ ist als Nachfolgeprogramm des Baukindergelds in aller Munde.
Diese Familienförderung ermöglicht Familien mit geringen bis mittleren Einkommen den Traum der eigenen vier Wände. Die jährliche Einkommensgrenze beträgt mit einem Kind 60.000 Euro und für jedes weitere minderjährige 10.000 Euro. Das Gesamtvolumen ist dabei auf
350 Millionen Euro gedeckelt.

Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ fördert ausschließlich energieffiziente Wohngebäude, die neugebaut werden. Bestandsgebäude sind ausgeschlossen. Wenn Sie alle Voraussetzungen der Familienförderung erfüllen, können Sie von einem zinsvergünstigten Kredit von
bis zu 240.000 Euro profitieren.

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